Hinweis: Als Sportverein ist die Nutzung aller Ausstattung den aktiven Mitgliedern vorbehalten. Wir verleihen oder vermieten keine Boote an nicht-Mitglieder.
Jahresgebühren in Euro - Abrechnung erfolgt pro Kalenderjahr im ersten Quartal für das laufende Kalenderjahr:
Aktive Einzelmitglieder 110,00
Ehepaare 140,00
Familien 160,00 (Kinder bis zum Ende des Kindergeldbezuges, max. 25. Lebensjahr inkl.)
Familien mit geringem Einkommen 90,00*
Mitglieder in Schule, Ausbildung oder im Studium (max. bis zum voll. 30. Lebensjahr), Bufdi, FSJler, Erwerbslose 70,00*
Fördernde Mitglieder 50,00
*Für ermäßigt Beiträge ist ein Nachweis erforderlich (z.b. Schulbescheinigung / Bescheide nach SGB II oder XII)
Wichtig: Es gibt durch das Projekt "Kids in die Clubs" der Bremer Sportjugend Fördermöglichkeiten für Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen!
Weitere Infos dazu hier.
Als einmalige Aufnahmegebühr wird ein halber Jahresbeitrag des regulären Mitgliedsbeitrag fällig.
Liegeplätze für Kanus oder Motorboote stehen ebenfalls ausschließlich aktiven Mitgliedern zur Verfügung.
Liegeplätze für Kanu & Kajak in den Bootshäusern
Ein Boot auf einem Platz 66,00
Mehrere Boote auf einem Platz 76,00
Segel & Motorboote an der schwimmende Anlage
L.ü.A. Preis pro lfd. Meter plus 1 Meter 20,00
Innenseite 81,00
Schwimmende Anlage
Außenseite 281,00
Innenseite 140,00
Segel & Motorboote im Winterlager
Freigelände pro. qm. 2,00
Bootshäuser pro.qm. 10,00
Spinde
Kleiner Spind 5,00
Großer Spind 10,00
Arbeitsdienst
1 x Frühjahr
1 x Herbst
Pro versäumten Termin 50,00
Abrechnung erfolgt rückwirkend
Die Mitgliedsbeiträge werden bei Neumitgliedern immer für das ganze laufende Jahr berechnet. Die verhältnismäßig geringen Beiträge rechtfertigen den buchhalterischen Aufwand einer Teilberechnung nicht. Die Beiträge müssen zudem ausschließlich für die Erhaltung und die Förderung des gesamten Vereinslebens verwendet werden und kommen somit nur den Mitgliedern selbst zugute.
Bei unserem Arbeitsdienst werden notwendige Reparatur-, Aufräum-, Instandhaltungsmaßnahmen etc. durchgeführt. Diese sind für den Erhalt des gesamten Vereins wesentlich und unverzichtbar.
Der Vorstand plant für das Frühjahr und den Herbst jeweils einen Termin, an dem alle aktiven Mitglieder zwischen 16 und 65 Jahren teilnehmen müssen.
Ist ein Mitglied an einem der Termine verhindert, kann das Mitglied zu einem anderen Termin weitere notwendige Arbeiten erledigen. Diese können vom jeweiligen Mitglied eigenständig geplant und ausgeführt werden, müssen aber im Vorfeld mit dem Vorstand besprochen und genehmigt werden.
Der Vorstand informiert vorrangig die Mitglieder, die nicht beim jeweiligen Termin anwesend waren, über eventuell weitere anfallende Tätigkeiten.
Jedes Mitglied ist letztlich aber selbst verantwortlich, seinen Arbeitsbeitrag im laufenden Kalenderjahr zu leisten.
Bei Familien oder Paaren besteht die Pflicht nur für eine Person - jede helfende Hand ist aber natürlich willkommen.
Wird ein Termin gänzlich versäumt, wird dieser im folgenden Jahr mit 50,- Euro als Ersatzbeitrag in Rechnung gestellt.
Mitglieder, die schon außerhalb der regulären Termine viel Zeit und / oder Arbeit für den Verein investiert haben, werden nach Absprache ein- oder mehrmalig von der Teilnahmepflicht befreit.
Liegen andere schwerwiegende Gründe wie längere Krankheit oder längere Auslandsaufenthalte vor die eine Teilnahme unmöglich machen, kann nach Absprache mit dem Vorstand ebenfalls die Teilnahmepflicht entfallen.