Arbeitseinsätze

Verbindliche Termine 2024

Arbeitseinsätze:

Frühjahr: Sa. 02.03.2024 - 9.00 Uhr 
Herbst: Sa. 09.11.2024 - 09.00 Uhr

Wir möchten darum bitten, die diesjährigen Arbeitstermine zu notieren und vorzumerken, da für unentschuldigtes Nichterscheinen ein Versäumnisgeld in Höhe von 50,- € erhoben wird.

Wegen der ungünstigen Tiden sind die Zeiten unbedingt einzuhalten!

Bei unserem Arbeitsdienst werden notwendige Reparatur-, Aufräum-, Instandhaltungsmaßnahmen etc. durchgeführt. Diese sind für den Erhalt des gesamten Vereins wesentlich und unverzichtbar.

Der Vorstand plant für das Frühjahr und den Herbst jeweils einen Termin, an dem alle aktiven Mitglieder zwischen 16 und 65 Jahren teilnehmen müssen.

Ist ein Mitglied an einem der Termine verhindert, kann das Mitglied zu einem anderen Termin weitere notwendige Arbeiten erledigen. Diese können vom jeweiligen Mitglied eigenständig geplant und ausgeführt werden, müssen aber im Vorfeld mit dem Vorstand besprochen und genehmigt werden.

Der Vorstand informiert vorrangig die Mitglieder, die nicht beim jeweiligen Termin anwesend waren, über eventuell weitere anfallende Tätigkeiten.

Jedes Mitglied ist letztlich aber selbst verantwortlich, seinen Arbeitsbeitrag im laufenden Kalenderjahr zu leisten.

Bei Familien oder Paaren besteht die Pflicht nur für eine Person - jede helfende Hand ist aber natürlich willkommen.

Wird ein Termin gänzlich versäumt, wird dieser im folgenden Jahr mit 50,- Euro als Ersatzbeitrag in Rechnung gestellt.

Mitglieder, die schon außerhalb der regulären Termine viel Zeit und / oder Arbeit für den Verein investiert haben, werden nach Absprache ein- oder mehrmalig von der Teilnahmepflicht befreit.

Liegen andere schwerwiegende Gründe wie längere Krankheit oder längere Auslandsaufenthalte vor die eine Teilnahme unmöglich machen, kann nach Absprache mit dem Vorstand ebenfalls die Teilnahmepflicht entfallen.